Platzordnung für die Benutzer des
Verkehrsübungsplatzes Forchheim
Achtung: Der Verkehrsübungsplatz dient legal als Ergänzung bzw.
zur Auffrischung oder zum Training verschiedener Übungen und Fertigkeiten (z.B. Anfahren am Berg oder rückwärts einparken etc.). Der Platz ersetzt aber nicht die Ausbildung in der Fahrschule!
Bitte beachten Sie bei der Benutzung folgende Punkte:
Seien Sie als Führerschein-Inhaber ein Vorbild! Halten Sie am Stop-Schild und parken bitte auf den ausgewiesenen Parkplätzen (zu ihrer eigenen Sicherheit).
Höchstgeschwindigkeit:
30 km/h
Auf dem Verkehrsübungsplatz gilt die StVO.
Es muss in PKWs u.Ä. immer ein Führerschein-Inhaber neben dem Übenden
sitzen bleiben, um rechtzeitig eingreifen zu können (z.B. Warnungen
geben, Handbremse ziehen).
Vorsicht!! Keiner der Übenden besitzt einen Führerschein. Bitte achten Sie deshalb auf eine defensive Fahrweise und die erforderliche Rücksicht sowie einen großzügigen Sicherheitsabstand. Der Verkehrsübungsplatz ist keine Rennstrecke!
Besondere Vorsicht gilt beim Überholen, Wenden und Rückwärtsfahren.
Rechnen Sie immer mit Fehlern der anderen Übenden.
Melden Sie verursachte Unfälle oder Beschädigungen von Platzeinrichtungen auf dem Übungsplatz sofort im Büro. Die Kosten der Wiederherstellung sind selbst zu tragen.
Anweisungen des Platzpersonals ist Folge zu leisten.
Die Benutzung des Verkehrsübungsplatzes erfolgt auf eigenes Risiko.Wird ein Fahrzeug
oder eine Person durch unsachgemäße Fahrweise (z.B. beim Motorradfahren) durch ein anderes Fahrzeug oder durch eine Person beschädigt, kann der Geschädigte Schadensersatzforderungen und sämtliche weiteren Ansprüche ausschließlich dem Verursacher gegenüber geltend machen bzw. weiterverfolgen. Der Platzbetreiber übernimmt keine Haftung bzw. Mithaftung.
Verboten ist:
Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss (Fahrer und Beifahrer)
Unangemessenes und unangepasstes sowie rücksichtsloses Fahren
Handynutzung während der Fahrt.
Verunreinigung des Platzes.
Allgemeine Hinweise:
Erstbenutzern wird empfohlen, vor dem Üben das Gelände selbst zu befahren, um sich mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen.
Erklären Sie ruhig die einzelnen Schritte des Fahrens in sinnvoller Reihenfolge (Sicherheit - Spiegeleinstellungen - Anfahren und Bremsen - Schalten usw.)
Bleiben Sie stets konzentriert und aufmerksam, um rechtzeitig handeln zu können.
Das hintere, abgesperrte Gelände kann zur Durchführung von Sicherheitstrainings angemietet werden und ist dann dafür reserviert. Das Befahren ist für Übende des Übungsplatzes nur dann gestattet, wenn kein Training stattfindet oder dieses zu Ende ist.
Datenschutzhinweis: Zur Anmeldung ist die
Angabe des KFZ-Kennzeichens notwendig. Es wird nach ihrer Übungsfahrt
zum Nachweis aus steuerlichen Zwecken aufbewahrt. Es erfolgt keine
digitale Speicherung, keine Weitergabe an dritte und keine Analyse
jeglicher Art.
Der Platzwart behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlung den Übenden des Platzes zu verweisen oder ein generelles Platzverbot zu verhängen. Bei Fragen oder Anregungen wenden
Sie sich an das Büro oder an Herrn Matthias Rossa, Dipl.Päd. (0160/7784738) |